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Seien Sie vorsichtig, wenn Sie einen Abschlepphaken haben. Ab dem 8. August 2024 wird vom Administrator mit einer hohen Geldstrafe gerechnet

DIE GENDARMEN GEBEN EINE KLARE ANTWORT
Die Gendarmen sind klar: Bei einer Kontrolle riskieren Sie kein Bußgeld, wenn Ihr Fahrzeug mit einer Anhängerkupplung ausgestattet ist, die Sie nicht verwenden. Es gibt keinen Text, der die Demontage des Systems bei Nichtgebrauch vorsieht.

IHR KENNZEICHNUNGSSCHILD MUSS SICHTBAR SEIN.
In bestimmten Fällen kann das Vorhandensein der Anhängerkupplung jedoch zu Sanktionen führen. Vor allem, wenn es um Ihr Nummernschild geht. Wie gesetzlich vorgeschrieben, muss Ihr Nummernschild jederzeit sichtbar sein.

WENN IHR KENNZEICHEN UNLESEBAR IST, WERDEN SIE MIT EINER Bußgeldstrafe belegt.
Wenn das Anhängerkupplungssystem die Lesbarkeit des Kennzeichens verhindert, können Sie mit einer Geldstrafe wegen „Unleserliches Kennzeichen“ belegt werden. Dies ist gesetzlich verboten.

EIN Bußgeld, aber kein Punktentzug wegen „Unleserlichkeit des Schildes“.
Die durch den Haken verdeckten Buchstaben oder Zahlen könnten im Falle eines Verstoßes die Identifizierung des Fahrzeugs verhindern. Dies wird daher mit einem Bußgeld der vierten Klasse geahndet: festes Bußgeld von 135 €, Bußgeldermäßigung um 90 €, Bußgelderhöhung um 350 €. Für dieses Vergehen ist kein Punktabzug vorgesehen

Fortsetzung auf der nächsten Seite<!–nextpage–>Seien Sie vorsichtig bei der Versicherung.
Darüber hinaus könnten bestimmte Versicherer im Schadensfall und unter bestimmten Umständen auch das Vorhandensein einer Anhängerkupplung an Ihrem Auto als erschwerenden Faktor betrachten.

ES WIRD EMPFOHLEN, IHREN ANHÄNGERKUGEL ZU ENTFERNEN, WENN SIE IHN NICHT VERWENDEN.
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Unfällen wird daher empfohlen, den Anhängerkupplungskopf zu entfernen, wenn Sie ihn nicht verwenden. Dann beweisen Sie gesunden Menschenverstand und ein wenig Bürgersinn!

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