ADVERTISEMENT

ADVERTISEMENT

ADVERTISEMENT

Satire steht allen zu: Warum das Urteil gegen Böhmermann gleichzeitig sein Sieg ist

Jan Böhmermann hat erfolglos versucht, einen sächsischen Imker vor Gericht in die Knie zu zwingen. Dabei hätte er Grund zur Freude: Das Gericht entschied zugunsten der Satirefreiheit.
Die Frage, was Satire darf und was nicht, wird dieser Tage heiß diskutiert. Etwa im Fall von Sebastian Hotz, der unter dem Pseudonym „El Hotzo“ brillante Zeilen im Netz absetzt und auch als Gag-Schreiber für Jan Böhmermann tätig war. Sein Engagement für die RBB-Hörfunkwelle Fritz wurde nun aufgekündigt, nachdem der 28-Jährige launig überspitzt bedauert hatte, dass der Schuss des Trump-Attentäters Gemeinsamkeiten mit einem abgefahrenen Bus habe: „leider knapp verpasst“.

Die Verfassung ist keine Knigge-Trainerin
Darf man das, geht das, soll so was erlaubt sein? Das Grundgesetz ist diesbezüglich recht klar und deutlich, die Freiheitsrechte von Meinung, Kunst und Satire reichen einander die Hand, um gemeinsam in die Republik zu rufen: Ja klaaaaahaaaar! Die Verfassung ist keine Knigge-Trainerin, kein Moraltheologe, sie erlaubt ausdrücklich Frechheiten und äußerste Geschmacklosigkeiten.

Jan Böhmermann ist seit Langem einer der Profiteure dieses wundervollen Grundrechts. Er hat es in geradezu experimenteller und aktionistischer Weise ausgekostet, als er den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan in einem Knittelvers unter anderem zum „Ziegenficker“ erklärte. Dass er damals rassistische Motive etablierte, war Böhmi im März 2016 egal, schließlich stimmte ja die Metaebene.

Damals wie heute scheinen die menschenverachtenden Aspekte mancher Satire-Beiträge vernachlässigenswert, sofern sie von der und gegen die richtige Seite abgefeuert werden. Wäre da nicht eine merkwürdige Wehleidigkeit der handelnden Personen, wenn es um sie selbst geht.

Rechtfertigt die Meta-Ebene wirklich alles?
Es geht also noch einmal um die seltsame Honig-Affäre, die ein bisschen anmutet, als wäre sie selbst eine Posse, eine satirische Inszenierung. Jan Böhmermann hatte im Juni 2024 erneut gegen einen sächsischen Imker und Bienenzüchter prozessiert, um diesem das Recht auf Satire absprechen zu lassen.

Plakat des „Beewashing Honigs“
VOR ORT
PROZESS IN DRESDEN
Rechtstreit um Persönlichkeitsrechte auf Honig-Glas: Kein süßes Ende für Jan Böhmermann
Man fragt sich in diesem Moment, wer wohl dieser „andere“ Böhmermann sein mag, der so gar nicht zu jenem Mensch gewordenen Zwinkersmiley passen will, das man aus dem „ZDF Magazin Royale“ kennt.

Nächste

ADVERTISEMENT

ADVERTISEMENT

Schreiben Sie einen Kommentar